Start380-KV Leitung: Uwe Schwarz (SPD) bittet um juristische Klarstellung

380-KV Leitung: Uwe Schwarz (SPD) bittet um juristische Klarstellung

06. September 2010 0 Kommentare

Am 12. Dezember 2007 wurde das Niedersächsische Erdkabelgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde erstmalig rechtlich die Möglichkeit geschaffen, die Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen vorzuschreiben. Im August 2009 trat dann das Energieleitungsbaugesetz (EnLAG) des Bundes in Kraft. „Dieses Gesetz sieht leider lediglich als „Kann-Bestimmung“ Erdkabel auf 380 KV-Ebene im Rahmen von vier Pilotprojekten vor und fällt somit hinter die Vorschriften des niedersächsischen Gesetzes zurück. Im Rahmen des jetzt laufenden Raumordnungsverfahren der Trasse Mecklar-Wahle führt das zu unterschiedlichen rechtlichen Auslegungen über die Einwirkungsmöglichkeiten und Spielräume des Landesgesetzgebers bei der Durchsetzung von Erdverkabelung“, machte Uwe Schwarz, SPD-Landtagsabgeordneter aus Bad Gandersheim, die gegenwärtige Situation deutlich.

Aufgrund dieser unübersichtlichen Ausgangslage, hat Uwe Schwarz daher den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages um eine juristische Beurteilung gebeten. Uwe Schwarz möchte folgende Fragen von den Landtagsjuristen geklärt wissen:

1. In welchem Verhältnis stehen das EnLAG und das „Niedersächsische Erdkabelgesetz", bzw. inwieweit und an welchen Stellen genau überregelt das Energieleitungsausbaugesetz des Bundes tatsächlich das „Niedersächsische Erdkabelgesetz“?

2. Welchen Handlungsspielraum hat, bzw. hätte das Land Niedersachsen über das Niedersächsisches Landesraumordnungsgesetz, um Erdverkabelungen durchzusetzen und ggf. in welchen Bereichen?

3. Welche Regelungskompetenzen hat das Land Niedersachsen, um Erdverkabelungen auf Gesamttrassen oder in Teilbereichen durchzusetzen?

4. Welche Regelungskompetenzen hat das Land Niedersachsen tatsächlich, um Erdverkabelungen im Sinne der Pilotvorhaben des EnLAG durchzusetzen?

5. Welche Möglichkeiten bieten sich dem Land Niedersachsen an, um „untergesetzlich“, z. B. mit Instrumenten der Landesverwaltungen wie durch Ausführungsgesetze, Verordnungen oder Erlasse, Erdverkabelungen in Niedersachsen durchzusetzen?
 



 

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